Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der NG Nord Elektrotechnik GmbH
für Montage-, Elektro-, Mess-, Prüf-, Inbetriebnahme- und Servicedienstleistungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
(3) Diese AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Leistungen
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Elektroinstallationen
- Industrieinstallationen
- Montagearbeiten
- Kabelzug
- Mess- und Prüfarbeiten
- DGUV-Prüfungen
- Inbetriebnahmen
- Functional Loop Checks
- MSR-Technik
- Schaltschrankarbeiten
- Wartung
- Serviceeinsätze
- Störungsbeseitigung
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Leistungsnachweis.
3. Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
(3) Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen keiner gesonderten Angebotsannahme und werden nach Aufwand berechnet.
4. Vergütung
Alle Arbeiten werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Zusätzlich berechnet werden insbesondere:
- Material
- Sonderwerkzeuge
- Mietgeräte
- Fremdleistungen
- Expressbeschaffungen
- Entsorgungskosten
Rechnungen dürfen als Abschlagsrechnungen erstellt werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich im 14-tägigen Turnus.
Zahlungsziel: 14 Tage netto ohne Abzug.
5. Arbeitszeit und Abrechnung
(1) Als Arbeitszeit gelten insbesondere:
- Montage- und Installationsarbeiten
- Mess-, Prüf- und Inbetriebnahmearbeiten
- Dokumentationsarbeiten
- Rüst- und Einrichtzeiten
- Wartezeiten, soweit diese nicht von der NG Nord Elektrotechnik GmbH zu vertreten sind
- Reisezeiten von und zur Einsatzstelle, sofern im Angebot oder Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Die Abrechnung erfolgt je eingesetztem Mitarbeiter.
(3) Angefangene Arbeitsstunden werden als volle Stunde berechnet.
(4) Arbeitsunterbrechungen, Wartezeiten oder Verzögerungen, die durch den Auftraggeber, dessen Erfüllungsgehilfen oder Dritte verursacht werden, gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit.
(5) Grundlage der Abrechnung sind die von unseren Mitarbeitern erfassten Arbeitszeiten sowie die vom Auftraggeber bestätigten Stundennachweise. Verweigert der Auftraggeber die Unterschrift ohne berechtigten Grund, gelten die von uns erfassten Zeiten als anerkannt, sofern nicht innerhalb von fünf Werktagen schriftlich widersprochen wird.
6. Zuschläge
Soweit nichts anderes vereinbart wurde:
Samstag: 50 %
Sonntag: 100 %
Feiertage: 100 %
Nachtarbeit (22:00–06:00 Uhr):50 %
Mehrere Zuschläge werden nicht addiert. Es gilt jeweils der höchste Zuschlag.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass
- Arbeitsbereiche zugänglich sind,
- erforderliche Freigaben vorliegen,
- Strom, Wasser und Beleuchtung vorhanden sind,
- Hebebühnen, Kräne oder Gerüste rechtzeitig bereitstehen,
- notwendige Abschaltungen durchgeführt werden.
Entstehen Wartezeiten oder Verzögerungen, werden diese als Arbeitszeit berechnet.
8. Gefahrübergang
Für Werkzeuge, Material oder Geräte des Auftraggebers übernehmen wir keine Haftung.
Das Risiko für Beschädigungen an Bestandsanlagen trägt der Auftraggeber, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht wurden.
9. Gewährleistung
Gewährleistung besteht ausschließlich auf die von uns ausgeführten Arbeiten.
Keine Gewähr besteht insbesondere für:
- vorhandene Anlagen
- Fremdgewerke
- Altinstallationen
- fehlerhafte Planungen
- fehlerhafte Unterlagen
- ungeeignete Materialien des Auftraggebers
Nachbesserungen haben Vorrang vor allen anderen Ansprüchen.
10. Haftung
(1) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ausschließlich für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung auf den Umfang der Leistungen und die Deckungssummen unserer zum Zeitpunkt des Schadens bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11. Haftungsausschlüsse
Eine Haftung besteht insbesondere nicht für:
- Produktionsausfälle
- Betriebsunterbrechungen
- Terminverschiebungen
- entgangenen Gewinn
- Folgeschäden
- Datenverlust
- Lieferverzögerungen Dritter
- Materialmängel des Auftraggebers
- Schäden aufgrund fehlerhafter Bestandsanlagen
- Schäden aufgrund fehlerhafter Planungsunterlagen
- Ausfälle durch höhere Gewalt
- Schäden infolge fehlender Wartung
- Schäden durch Bedienfehler Dritter
12. Höhere Gewalt
Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden, entstehen hieraus keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns.
Hierzu zählen insbesondere:
- Unwetter
- Hochwasser
- Feuer
- Pandemien
- Streiks
- behördliche Maßnahmen
- Materialengpässe
- Netzausfälle
13. Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
14. Abnahme
Unsere Leistungen gelten als abgenommen, wenn
- die Anlage in Betrieb genommen wurde,
- der Auftraggeber die Arbeiten nutzt,
- innerhalb von fünf Werktagen keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden.
15. Dokumentation
Messprotokolle, Prüfberichte und Dokumentationen dienen ausschließlich dem Nachweis der ausgeführten Leistungen.
Sie ersetzen keine spätere Wartung oder wiederkehrende Prüfung.
16. Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der NG Nord Elektrotechnik GmbH.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.